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THE FIZZ

Suchst du noch nach deiner idealen Studentenunterkunft in Ludwigshafen – Mannheim? Du hast Glück!

Unser THE FIZZ Ludwigshafen – Mannheim öffnet im Juli 2025 seine Türen, und wir haben nicht nur eine, sondern gleich ZWEI coole Aktionen, um dein THE FIZZ Abenteuer zu starten!

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Waiting List Special

THE FIZZ Ludwigshafen

Erhalte einen €100 Lieferando-Gutschein, wenn du dich für unsere Warteliste anmeldest und dann ein Apartment buchst!

  • So funktioniert’s: Erstens meldest du dich für unsere Warteliste an. Dann buchst du dein Apartment innerhalb des Aktionszeitraums (14. März 2025 – 30. Juni 2025) für einen Mietvertrag zwischen Juli und September 2025. Beeil dich – begrenzt auf die ersten 20 Buchungen!
  • Berechtigung: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Die Mietverträge müssen eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten haben.
  • Gutschein-Details: Der Gutschein ist am Einzugstag erhältlich.

Hier geht’s zu den Teilnahmebedingungen

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Opening Special

THE FIZZ Ludwigshafen

Genieße €200 Rabatt auf deine monatliche Kaltmiete mit unserem Angebot, das für Full Year Stay und Semester Stay Buchungen verfügbar ist!

  • Promo-Code: FIZZOpening25
  • Apartmenttypen: Nur Single Apartments
  • Einzugstermine: Juli, August und September
  • Buchungszeitraum: 14. März 2025 – 30. Juni 2025

Hier geht’s zu den Teilnahmebedingungen

Buche jetzt
Ludwigshafen - Opening Special THE FIZZ Ludwigshafen 10

Waiting List Teilnahmebedingungen

Alle Infos
Hier findest du die vollständigen Teilnahmebedingungen zur Aktion.

§ 1 – Allgemeines

Die Teilnahme an der „Waiting List Special 2025“ Kampagne des THE FIZZ Ludwigshafen (IC Ludwigshafen HAL S.à r.l.) sowie der International Campus GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) kann nur erfolgen, wenn diese Teilnahmebedingungen erfüllt sind. THE FIZZ ist eine Marke der International Campus GmbH, Blumenstraße 28, 80331 München, Deutschland.

§ 2 – Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Person darf noch kein Mieter im THE FIZZ Ludwigshafen sein und muss innerhalb des Aktionszeitraumes vom 14. März 2025 bis zum 30. Juni 2025 einen neuen Mietvertrag für eine der genannten Laufzeiten abschließen. Die Aktion ist nur gültig, wenn das Mietverhältnis für die vertragsgemäße Mietlaufzeit bestehen bleibt (einschließlich des vorzeitigen Auszugs durch Bereitstellung eines passenden Nachmieters oder einer ordentlichen Kündigung).

§ 3 – Weitere Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für eine wirksame Teilnahme ist der rechtsgültige Abschluss eines Mietvertrages, der Ablauf der Widerrufsfrist und der Einzug in das Apartment der jeweiligen Person in das THE FIZZ Ludwigshafen. Bitte beachte, dass die Teilnahme an der Kampagne nur möglich ist, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Buchung: Die Person ist derzeit noch kein/e Mieter/in des THE FIZZ Ludwigshafen und schließt einen neuen Mietvertrag für einen der unten genannten Zeiträume ab.
  • Laufzeit: Bei einem Mietvertrag vom 01. Juli, 01. August oder 01. September 2025 bis zum 31. März, 31. Juli, 31. August oder 30. September 2026 wird ein Lieferando Gutschein in Höhe von 100€ gewährt.
  • Nach dem Einzug: Es ist verpflichtend, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen und die Erlaubnis zu erteilen, dieses Bankkonto zu belasten. Sämtliche Transaktions- oder Währungsumrechnungskosten gehen zulasten des Teilnehmers.
  • Mietende: Der Mietvertrag wird nicht aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt.

§ 4 – Falsche Angaben

Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Die Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) führt zum Ausschluss von der Aktion.

§ 5 – Aktion

Bei uns können Personen beim Abschluss eines neuen Mietvertrags im angegebenen Aktionszeitraum einen Lieferando Gutschein im Wert von 100€ erhalten, sofern die unter §3 genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Mietminderung erfolgt nach Abschluss eines gültigen Mietvertrages und nach Beginn des Mietverhältnisses. Diese Aktion kann nur mit der Opening Special oder der Bring a friend Promotion kombiniert werden. Eine Barauszahlung oder Übertragung/Abtretung an andere ist nicht möglich.

Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Diese Aktion ist NUR gültig, wenn ein Mietvertrag über die Website www.the-fizz.com unterzeichnet wird. Der jeweilige Veranstalter hat das Recht, den Aktionszeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern oder zu verkürzen.

§ 6 – Datenschutz

Der jeweilige Veranstalter garantiert den höchstmöglichen Datenschutzstandard und beachtet alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Der jeweilige Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder Adressdaten verkaufen. Der jeweilige Veranstalter wird die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich für die Zwecke der Kampagne speichern. Der Teilnehmer willigt hiermit ausdrücklich in die Speicherung und Nutzung der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den oben genannten Zweck ein. Hier können Sie mehr über unsere Datenschutzerklärung lesen.

§ 7 – Maßnahmen bei Störung der Aktion

Der jeweilige Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus sachlichen Gründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Aktion nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. Infektion von Computern mit Viren, Software- oder Hardware-Fehler oder andere technische, sachliche oder rechtliche Gründe, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion behindern). Der jeweilige Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Aktion in modifizierter Form fortgesetzt werden kann oder ob sie abgebrochen oder vorzeitig beendet werden soll.

§ 8 – Haftung

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der jeweilige Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm genutzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf die er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie Verlust, Verzögerung, Verspätung, Veränderung, Manipulation oder Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in externen Datennetzen, in externen Telefonleitungen oder in sonstiger Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Gleiches gilt für Störungen bei der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.

Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort genannten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert oder übernommen werden. Der jeweilige Veranstalter haftet auch nicht im Falle von Diebstahl oder Zerstörung der Systeme oder Speichermedien, auf denen die Daten gespeichert sind. Gleiches gilt bei unbefugter Veränderung oder Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der jeweilige Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der jeweilige Veranstalter auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

§ 10 – Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des jeweiligen Veranstalters.

Opening Special Teilnahmebedingungen

Alle Infos
Hier findest du die vollständigen Teilnahmebedingungen zur Aktion.

§ 1 – Allgemeines

Die Teilnahme an der „Opening Special 2025“ Kampagne des THE FIZZ Ludwigshafen (IC Ludwigshafen HAL S.à r.l.) sowie der International Campus GmbH (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) kann nur erfolgen, wenn diese Teilnahmebedingungen erfüllt sind. THE FIZZ ist eine Marke der International Campus GmbH, Blumenstraße 28, 80331 München, Deutschland.

§ 2 – Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Person darf noch kein Mieter im THE FIZZ Ludwigshafen sein und muss innerhalb des Aktionszeitraumes vom 14. März 2025 bis zum 30. Juni 2025 einen neuen Mietvertrag für eine der genannten Laufzeiten abschließen. Der Code „FIZZOpening25“ muss bei der ersten Buchungsanfrage in das Gutscheinfeld eingegeben werden. Die Aktion ist nur gültig, wenn das Mietverhältnis für die vertragsgemäße Mietlaufzeit bestehen bleibt (einschließlich des vorzeitigen Auszugs durch Bereitstellung eines passenden Nachmieters oder einer ordentlichen Kündigung).

§ 3 – Weitere Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für eine wirksame Teilnahme ist der rechtsgültige Abschluss eines Mietvertrages, der Ablauf der Widerrufsfrist und der Einzug in das Apartment der jeweiligen Person in das THE FIZZ Ludwigshafen. Bitte beachte, dass die Teilnahme an der Kampagne nur möglich ist, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Buchung: Die Person ist derzeit noch kein/e Mieter/in des THE FIZZ Ludwigshafen und schließt einen neuen Mietvertrag für einen der unten genannten Zeiträume ab.
  • Laufzeit: Bei einem Mietvertrag vom 01. Juli, 01. August oder 01. September 2025 bis zum 31. März, 31. Juli, 31. August oder 30. September 2026 wird ein Rabatt in der Höhe von 200€ auf die monatliche Kaltmiete gewährt.
  • Nach dem Einzug: Es ist verpflichtend, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen und die Erlaubnis zu erteilen, dieses Bankkonto zu belasten. Sämtliche Transaktions- oder Währungsumrechnungskosten gehen zulasten des Teilnehmers.
  • Mietende: Der Mietvertrag wird nicht aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt.

§ 4 – Falsche Angaben

Die Teilnahme ist nur im eigenen Namen möglich. Die Eingabe falscher oder fremder Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) führt zum Ausschluss von der Aktion.

§ 5 – Aktion

Bei uns können Personen beim Abschluss eines neuen Mietvertrags im angegebenen Aktionszeitraum einen Rabatt in Höhe von bis zu 200€ auf die monatliche Kaltmiete, sofern die unter §3 genannten Bedingungen erfüllt sind. Die Mietminderung erfolgt nach Abschluss eines gültigen Mietvertrages und nach Beginn des Mietverhältnisses. Diese Aktion kann nur mit der Waiting List Special oder der Bring a friend Promotion kombiniert werden. Eine Barauszahlung oder Übertragung/Abtretung an andere ist nicht möglich.

Jede Person kann nur einmal teilnehmen. Diese Aktion ist NUR gültig, wenn ein Mietvertrag über die Website www.the-fizz.com unterzeichnet wird. Der jeweilige Veranstalter hat das Recht, den Aktionszeitraum nach eigenem Ermessen zu verlängern oder zu verkürzen.

§ 6 – Datenschutz

Der jeweilige Veranstalter garantiert den höchstmöglichen Datenschutzstandard und beachtet alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Der jeweilige Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben oder Adressdaten verkaufen. Der jeweilige Veranstalter wird die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer ausschließlich für die Zwecke der Kampagne speichern. Der Teilnehmer willigt hiermit ausdrücklich in die Speicherung und Nutzung der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für den oben genannten Zweck ein. Hier können Sie mehr über unsere Datenschutzerklärung lesen.

§ 7 – Maßnahmen bei Störung der Aktion

Der jeweilige Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus sachlichen Gründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, abzubrechen oder zu beenden. Ein sachlicher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die Aktion nicht (mehr) planmäßig verlaufen kann (z.B. Infektion von Computern mit Viren, Software- oder Hardware-Fehler oder andere technische, sachliche oder rechtliche Gründe, die die Verwaltung, Sicherheit, Integrität oder die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion behindern). Der jeweilige Veranstalter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Aktion in modifizierter Form fortgesetzt werden kann oder ob sie abgebrochen oder vorzeitig beendet werden soll.

§ 8 – Haftung

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der jeweilige Veranstalter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der von ihm genutzten Online-Systeme noch für technische und elektronische Fehler eines Telemediendienstes, auf die er keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für Störungen wie Verlust, Verzögerung, Verspätung, Veränderung, Manipulation oder Fehlleitung von E-Mails, die ihre Ursache in externen Datennetzen, in externen Telefonleitungen oder in sonstiger Hard- oder Software der Teilnehmer oder Dritter haben. Gleiches gilt für Störungen bei der Eingabe, Erfassung, Übertragung und Speicherung von Daten, insbesondere auch für fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Datensätze.

Ferner wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort genannten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert oder übernommen werden. Der jeweilige Veranstalter haftet auch nicht im Falle von Diebstahl oder Zerstörung der Systeme oder Speichermedien, auf denen die Daten gespeichert sind. Gleiches gilt bei unbefugter Veränderung oder Manipulation der Daten durch die Teilnehmer oder Dritte.

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der jeweilige Veranstalter nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der jeweilige Veranstalter auch für fahrlässige Pflichtverletzungen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 – Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

§ 10 – Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des jeweiligen Veranstalters.